Krebsvorsorge
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an, die umgangssprachlich auchals "Krebsvorsorge" bezeichnet werden.
Krebsvorsorge für Frauen
Ab einem Alter von 20 Jahren
Versicherte Frauen haben nun jährlich Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen zu Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:
Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen und Ausfluss)
Inspektion des Muttermunds
Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals und zytologische Untersuchung
Gynäkologische Tastuntersuchung
Ab einem Alter von 30 Jahren
Zusätzlich beginnt nun die Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust und der Haut. Der Anspruch darauf besteht ebenfalls jährlich.
Gezielte Anamnese (Fragen nach Veränderungen der Brust oder der Haut)
Inspektion und Abtasten der Brust und der Achselhöhlen (Lymphknoten)
Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust
Ab einem Alter von 35 Jahren
Frauen ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs.
Das bedeutet:
Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers
Ab einem Alter von 50 Jahren
Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Diese umfassen:
Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Ab einem Alter von 50 Jahren bis zum Alter von 69 Jahren
Früherkennung von Brustkrebserkrankungen durch Mammographie-Screening
Der Begriff "Screening" bezeichnet Früherkennungsuntersuchungen, die sich an die Gesamtbevölkerung oder einen
großen Teil davon richten. Das Mammographie-Screening wurde 2002 auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates eingeführt. Ziel ist es, die Zahl der Frauen, die jährlich an Brustkrebs sterben, deutlich zu senken und die Heilungschancen zu steigern. .
Ab einem Alter von 55 Jahren
Erweiterte Früherkennung von Darmkrebserkrankungen
Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren)
Krebsvorsorge für Männer
Ab einem Alter von 35 Jahren
Männer ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs. Das bedeutet:
Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers
Ab einem Alter von 45 Jahren
Männer haben nun jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane. Dazu zählt:
Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Befinden und möglichen Störungen)
Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
Tastuntersuchung der Prostata
Abtasten der regionären Lymphknoten
Ab einem Alter von 50 Jahren
Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Dies umfasst:
Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Früherkennung von Darmkrebserkrankungen
Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
Da wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken, wird Männern künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten. Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zweiJahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren).